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Befunde, Brandschutzkonzepte, Gutachten

Erstellung von Brandschutzkonzepten

Soll von bestimmten Bau- und Betriebsregeln (dem deskriptiven "Stand der Technik") abgewichen werden, so verlangen die Genehmigungsbehörden oft die Vorlage von Brandschutz- oder Sicherheitskonzepten, aus denen abgelesen werden kann, dass trotz der geplanten Abweichungen ein gleicher Schutzwert für das geplante Vorhaben zu erwarten ist. Ein solches Brandschutzkonzept muss seinerseits wieder nach den dafür geltenden Regeln der Technik erstellt werden. Das IFBS kann solche Konzepte für Sie erstellen und berücksichtigt dabei natürlich Ihre betrieblichen Interessen.

Befundung

An sich ist ein "Befund" eine fachmännische Bewertung eines Sachverhalts - ohne Schlussfolgerung.
Manchmal wird behördlicherseits die Befundung von bestimmten Sachverhalten verlangt, um eben nachfolgend Entscheidungen treffen zu können.
Befundungen können aber auch zur Beurteilung der fachgerechten Ausführung von z.B. Brandschutzabschottungen notwendig werden.

Gutachten

Ein Gutachten stützt sich immer auf einen Befund und zieht daraus Schlussfolgerungen nach dem "Stand der Technik".
So kann z.B. ein Gutachten zur Schlussfolgerung kommen, dass eine befundete Betriebsanlage nicht brandsicher ist, dass aber bei Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes, in dem ein Zusammenwirken baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und betrieblicher Brandschutzmaßnahmen vorgesehen ist, einen vergleichbaren Schutzwert zu bieten verspricht, wie ihn der Gesetzgeber an sich für den Anlagentypus vorgesehen hätte.

Brandlast- und Brandschutzberechnungen

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verrfügung: Kontakt

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