Facility-Management-Hilfen
Was wir für Sie im Besonderen tun können?
Brandschutztechnische Evaluierungen von baulichem, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutz
Entsprechen die von Ihnen getroffenen Maßnahmen den behördlichen Genehmigungen? Oft ergeben sich auch Fragen „Konsens“ vs. „Stand der Technik“. Welche Verantwortungen haben Sie wahrzunehmen? Mögliche Alternativen? Kostengesichtspunkte
Stellung außerbetrieblicher Brandschutzbeauftragter
Oft billiger und sinnvoller, als selbst Personal für diese Aufgaben frei zu stellen. Außerdem delegieren Sie damit alle entsprechenden Verantwortungen und Haftungen.
Unterstützung bei der Erstellung von Aufgabenkatalogen im Hinblick auf Objektsicherheitsverantwortungen
Manche Verantwortungsbereiche ergeben sich aus dem Straf- und Zivilrecht, manche aus dem technischen Verwaltungsbereich, manche unmittelbar aus Organisationsrichtlionien, manche aber nur mittelbar aus Errichtungs- und Betriebsrichtlinien von technischen Anlagen. Dazu kommen noch Aufgaben, die aus den Verwenderinformationen der Anlagenerrichter oder aus Notrufverträgen mit z.B. der Feuerwehr resultieren. Wir können Ihnen bei der Abklärung Ihrer Verantwortungsbereiche helfen.
Unterstützung bei Vertragsgestaltungen zum Betriebsbrandschutz und zu Objektsicherheitsbelangen
… und wenn Sie die Verantwortungen delegieren wollen, dann sollten Sie auch entsprechende Verträge schließen. Wir können Ihnen bei der Festlegung der Vertragsinhalte helfen.
Stellung von Brandschutzbeauftragten bei Bauvorhaben
Im Zug von Bauvorhaben kann wwohl kaum eine der beteiligten Firmen Personal für den Betriebsbrandschutz stellen. Wir schon!
Abnahmeprüfungen und Inspektionen auf dem Bereich des Baubrandschutzes und an Brandschutzanlagen
Falls Sie dementsprechende Belege über die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit solcher Maßnahmen brauchen.
Gutachten zu baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutzmaßnahmen
Falls Sie Aussagen zu den generellen Notwendigkeiten und den konkreten Ausführungen solcher Gewerke brauchen. Wir können Ihnen auch bei der Formulierung von Ausschreibungstexten behilflich sein.
Unterstützung bei der technischen Beweisführung im Zug von Mängelrügen, etc.
So etwas kommt leider öfter vor, als Sie vielleicht denken. Wir können Ihnen sowohl bei der techn. Beweissicherung helfen und auch Expertisen zur Beweisführung ausarbeiten. Wir wissen aber auch, wie man allfällige Mängel am besten beheben kann.
Unterstützung bei Due Diligence-Verfahren
Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse eines z.B. zum Verkauf oder Kauf anstehenden Objekts, eine Analyse der damit verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. In brandschutz- und sicherheitstechnischer Hinsicht können wir Ihnen dabei helfen
ifbs-fm-leistungen.pdf [306 KB]
Brandschutz-Eigenüberprüfung, Aufzugswart, ...
Obwohl "nicht bekannt", sind neben den zivilrechtlichen auch die verwaltungsrechtsbezogenen Verantwortungen für ObjektinhaberInnen oder mit der Gebäudeverwaltung oder mit dem Facility-Management betraute Stellen.
Dazu gehört, dass nach den Bestimmungen des Wr. Feuerpolizeigesetzes besondere Oblekte, für die keine anderen bundesgesetzlichen Regelungen anzuwenden sind, hinsichtlich der Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen mindestens ein Mal Jährlich zu überprüfen sind.
Als „besondere Gebäude“ werden solche Gebäude angesehen, die auf Grund ihrer Lage,
ihrer Beschaffenheit oder ihrer Nutzung im Brandfall besonders gefährdet sind oder in denen
im Brandfall eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann, wie z.B.:
• Heime
• Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen)
• Kirchen, Gebetshäuser
• Museen
• Schulen
• Wohn-Hochhäuser
Der Überprüfungspflicht ist Genüge getan, wenn ein(e) Brandschutzbeauftragte(r) im Objekt seinen Aufgaben nachkommt und ein Brandschutzbuch führt.
Ansonsten sind die Benützer eines Gebäudes oder eine von ihnen beauftragte fachkundige Person verantwortlich.
Informieren Sie sich näher über diese Prüfpflichten unter dem Link http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/info-eigenueberpruefung.pdf bzw. http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/informationsblaetter.html#feuer
Das IFBS kann Ihnen gern die bezeichnete fachkundige Person stellen und die geforderten Prüfungs- und Dokumentatiomsaufgaben wahrnehmen.
Da wir gleichzeitig auch den Aufzugswart stellen können, ist es uns durch Ausnutzen allfälliger Synergien möglich, überaus günstige Angebote zu legen.
Wenden Sie sich bitte i.k.W. an unser Büro.