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Brandschutzpläne

Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählt die Erstellung und Evidenthaltung von Brandschutzplänen.
Stehen den Löschkräften der Feuerwehr im Fall eines Brandes solche Pläne zur Verfügung, so kann ein Löschangriff schneller, effizienter, und auch „schonender“, das heißt, unter Berücksichtigung der örtlichen Ressourcen, Gefahren und besonders schützenswerter Objekte oder Anlagen, durchgeführt werden. Deswegen müssen Brandschutzpläne auch in Absprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erstellt werden und sind dieser zur Vidierung vorzulegen. Dies ist aber nicht die einzige Zielsetzung von Brandschutzplänen:

Sie können Ihre Brandschutzpläne also selber zeichnen, oder Sie beauftragen uns damit:

Was wir liefern können:

Fluchtweg -Orientierungspläne

Sonstige Plandienstleistungen

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verrfügung: Kontakt

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