Ursachenermittlung
Brandursachenermittlung
- Zwar betreiben Polizei und Feuerwehr nach jedem Brand Brandursachenermittlungen, jedoch geht es hierbei in erster Linie um straf- und verwaltungsrechtliche Aspekte.
- Wenn sie tatsächlich im Fall eines Brandes Sachschäden erlitten haben, so brauchen Sie zuerst einmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei, damit die Brandschadensversicherung tätig wird.
- Es kann sehr sinnvoll sein, ein eigenes, umfassendes Gutachten zur Brandursache in der Hand zu haben:
- Zum einen können Maßnahmen gesetzt werden, um eine Wiederholung eines solchen Ereignisses zu verhindern,
- zum anderen lassen sich Verantwortungen und damit Schadenersatzpflichten vielleicht doch detaillierter zuordnen als in einem "Standardverfahren".
Schadenskatalogisierung
- Was auf den ersten Blick wie ein Totalschaden aussehen mag, ist möglicherweise gar keiner. Und ersetzt wird nur der tatsächliche Schaden.
- Wenn Sie schon das Unglück eines Brandes gehabt haben, dann katalogisieren Sie doch die Brandschäden genau, bevor Sie mit Aufräumungs- und Sanierungsarbeiten beginnen. Sie können sonst vielleicht gar nicht beziffern, wie hoch der eigentliche Brandschaden war.
- Oder Sie beauftragen uns mit einer fachkundigen Brandschadenskatalogisierung. Wir wissen zusätzlich, was sich sanieren lässt, was man besser anders regelt.
Beratung bei der Brandschadenssanierung
- Ist es sinnvoller, ein Brandobjekt abzureissen und neu zu errichten, oder soll man sanieren?
- Reicht eine gründliche Reinigung, oder müssen weitergehende Maßnahmen gesetzt werden?
- Ist es zur Belastung mit Gefahrstoffen und Ultragiften gekommen?
- Wird eine technische Anlage nach der Brandeinwirkung langfristig funktionsfähig bleiben?
- In all diesen Fragen kann sie das IFBS fachkundig beraten.
Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verrfügung: Kontakt
