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Prüfstelle des IFBS
Das elektron. Brandschutzbuch
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Durch eine Vielzahl von Rechts- und Richtlinienbezügen und die Notwendigkeit, auch den Bestimmungen der Verwenderinformationen ("Gebrauchsanleitungen") der Errichter und Inverkehrbringer nachkommen zu müssen, ist das betriebliche Evaluierungs- und Prüfwesen zu einer komplexen und kostenintensiven Aufgabe geworden.
Für viele brandschutztechnische Einrichtungen gibt es mehrere einzuhaltende Prüfperiodizitäten (Als Beispiel hierfür darf ein elektrisch betriebenes Brandschutz-Schiebetor genannt werden, bei dem folgender "Prüfungskalender" abgearbeitet werden muss:
Abbildung: Prüfkalender, dicht gefüllt.... -
Nun: Sofern nichts passiert, wird bei den behördlichen Kontrollen des Betriebs die Nachreichung der Befunde über die gesetzlich vorgegebenen Überprüfungen eingefordert werden; bei groben oder mehrmaligen Verstößen kann es sogar zu Verwaltungsstrafverfahren kommen.
Schlimmer ist das Haftungsproblem, wenn mit dem nichtüberprüften Arbeits- oder Betriebsmittel bzw. der nichtüberprüften Anlage Unfälle auftreten. Sofern ein Schaden, der bei der Überprüfung entdeckt hätte werden können, unfallursächlich war, erwachsen für denjenigen, der die Überprüfung versäumt hat, Straf- und Schadenersatzfolgen, die bis zu Rentenzahlungen hin gehen können.
Im Hinblick auf die Gewährleistung durch den Errichter oder Inverkehrbringer gilt, dass bei Nichteinhaltung der Vorschriften der Verwenderinformation sowohl Gewährleistungs- als auch Produkthaftungsansprüche erlöschen können.
Als unabhängige Stelle können wir für Sie vorerst einmal erheben, welche Anlagen-, Betriebs- und Arbeitsmittelüberprüfungen Sie überhaupt durchzuführen haben, wir können Synergien herausarbeiten, Prüfpläne erstellen, etc.
Auf Wunsch können wir auch die notwendigen Prüfungen für Sie ausschreiben, veranlassen, verwalten, dokumentieren, usw.
Nicht zuletzt betreibt das IFBS aber auch eine eigene Prüfstelle, die sich allerdings primär mit brandschutztechnischen Sachverhalten befasst.
Beachten Sie bitte unsere Angebote unter dem nebenstehenden Link Prüfstelle des IFBS .
Die Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle ist eine ebenfalls gesetzlich und richtlinienmäßig vorgesehene Prüfung. Notwendige Voraussetzung, um prüfen zu können, ist eine absolvierte Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.
Natürlich können Teilbereiche der Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle delegiert werden:
- Räumlich z.B. in der Form, dass der Brandschutzwart im ersten Stock die laufende Kontrolle der Freihaltung der dortigen Gänge und Brandschutzabschlüsse übernimmt, und
- sachlich in der Form, dass z.B.ein Mitarbeitermit Sprinklerwartausbildung die mit der Löschanlage zusammenhängenden Aufgaben übernimmt.
Insgesamt bedarf die Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle einer ordentlichen Dokumentation. Beachten Sie dazu bitte unser Angebot im Link Das elektronische Brandschutzbuch (Navigationsleiste links)