Ausbildungsablauf

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Brandschutz

Ausbildungsablauf (aus der TRVB 117 O)

Die Ausbildung für den betrieblichen Brandschutz ist in der TRVB 117 O geregelt. Gemäß TRVB 117 O sind ein bestimmter Ausbildungsablauf, Ausbildungsumfang, Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte verpflichtend vorgegeben:

1

Grundausbildung

In Abhängigkeit vom Ausbildungsziel sind folgende Ausbildungsmodule erfolgreich zu absolvieren:
- Brandschutzwart (BSW) - Modul 1
- Brandschutzbeauftragter (BSB) - Modul 1 + Modul 2 + Brandschutztechnikseminare
- Brandschutzgruppe (BSG) - Modul 1 + Modul 3
- Interventionsdienst (IVD) – Modul 1 + BMA

2

Erweiterte Ausbildung (Seminare)

Die Erweiterte Ausbildung ist für den Brandschutzbeauftragten verpflichtend und kann darüber hinaus von allen Brandschutzorganen besucht werden.

3

Brandschutztechnikseminare

Diese sind nach Beendigung der Grundausbildung zumindest von jenen Brandschutzbeauftragten zu besuchen, in deren Wirkungsbereich derartige Anlagen fallen (z.B. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Gaslöschanlagen udgl.).
Sie können weiters von allen interessierten Personen besucht werden.
Der verpflichtende Besuch der Brandschutztechnikseminare kann entfallen, sofern im Wirkungsbereich nur folgende Anlagen vorhanden sind:
RWA-Anlagen: Reine Stiegenhauslüftungen sowie natürliche BRE mit maximal 3 Lüftergruppen und einfacher Ansteuerung.
Gaslöschanlagen: Maximal 2 Löschbereiche mit jeweils eigener Versorgung (keine Bereichsanlagen)

Die formale Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als BSB im Sinne der TRVB 119 O ist erst dann gegeben, wenn alle für den betreffenden Betrieb erforderlichen Brandschutztechnikseminare absolviert sind. Eine provisorische Übernahme der Agenden des BSB nach positiver Absolvierung von Modul 1 und 2 ist möglich, die erforderlichen Zusatzausbildungen (Brandschutztechnikseminare, Nutzungsbezogene Seminare) sind jedoch ehebaldigst zu absolvieren.

4

Fortbildungsseminare

In Abständen von längstens fünf Jahren ist von Brandschutzbeauftragten zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Als Fortbildungsseminare gelten:

Nutzungsbezogene Seminare
Diese sind auf spezielle Eigenheiten und Gefährdungen der unterschiedlichen Betriebsarten abzustimmen und müssen eine Mindestunterrichtszeit von 360 Minuten aufweisen
- N1 Betriebe mit besonderer Personengefährdung wie Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser
- N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr wie Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz- und Papierverarbeitende Betriebe
- N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsanstalten (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)
- N4 Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen wie Historische Bauten, EDV Räume (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)

Sonstige Fortbildungsseminare mit einer Mindestdauer von 360 Minuten oder

Jours-Fixes auf dem Gebiet des betrieblichen oder vorbeugenden Brandschutzes, wenn diese innerhalb von 5 Jahren in einem Ausmaß von in Summe mindestens 360 Minuten (mindestens 3 mal 120 Minuten) besucht werden.

Definitionen (aus der TRVB 117 O)

Brandschutzbeauftragter (BSB)
Person mit einem ausreichenden technischen Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß dieser Richtlinie, der die Agenden des betrieblichen Brandschutzes wahrnimmt.
Im Allgemeinen wird gesetzlich oder von den Behörden die Tätigkeit eines/einer BSB gefordert. Ein(e) BSB hat Organisations und Vollzugsfunktionen im Betrieblichen Brandschutz und zu seiner/ihrer Unterstützung möglicherweise nach Abteilungen/Stockwerken/Betriebsanlagenteilen/… gegliedert einen oder mehrere Brandschutzwart/Brandschutzwartinnen zur Unterstützung.
Nach Besuch der Ausbildung zum Brandschutzwart wird ein Brandschutzpass ausgestellt, in der der weitere Aus- und Fortbildungsverlauf durch Einstempelungen der Ausbildungsorganisation dokumentiert wird.
Nach Besuch der Ausbildung zum BSW und zum BSB (Grundausbildung) gilt der/die BSB im Sinn der TRVB 117 O als "provisorische(r) Brandschutzbeauftragter". Er/sie hat ehebaldigst diejenigen
Brandschutztechnikseminare zu absolvieren, die die Brandschutzanlagen in seinem/ihren Wirkungsbereich betreffen. Das sind z.B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen. Wir haben hier eine Blockausbildung für Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vorgesehen, da wohl in den meisten Betrieben diese zwei Brandschutzanlagentypen vorhanden sein werden.
In weiterer Folge müssen mindestens alle 5 Jahre 
Fortbildungsseminare besucht werden.
Zu den Fortbildungsseminaren gehören 
Nutzungsbezogene Seminareallgemeine von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angebotene Fortbildungsseminare oder Jours-Fixes, jeweils im Ausmaß von mind. 360 min.

Brandschutzgruppe (BSG)
Personengruppe in einem Betrieb, die z.B. entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 47/1997, und der Arbeitsstättenverordnung, BGBl. Nr. 368/1999 ausgebildet und ausgerüstet ist, um im Brandfall den Schutz der im Betrieb Beschäftigten zu gewährleisten.
Brandschutzgruppen werden überwiegend in Objekten mit Brandschutzanlagen eingesetzt, weswegen wir empfehlen, dass die Brandschutzgruppenangehörigen auch das Brandschutztechnikseminar "Brandmeldeanlagen" besuchen sollten, um Interventionsdienste leisten zu können.
Neben einer empfohlenen Fortbildung zumindest alle 5 Jahre müssen Brandschutzgruppen vierteljährlich Übungen absolvieren.

Brandschutzpass
Jedes nach TRVB 117 O durch eine anerkannte Ausbildungsinstitution ausgebildete Brandschutzorgan erhält von dieser als persönlichen Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Kurses "Brandschutzwart" einen Brandschutzpass. Das heißt, in diesem Fall muss kein Brandschutzpass beantragt werden; er wird automatisch ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer des Brandschutzpasses ist mit 5 Jahren begrenzt. Für eine Verlängerung des Brandschutzpasses sind Brandschutztechnikseminare oder Fortbildungsseminare (nutzungsbezogene Seminare, allgemeine Fortbildungsveranstaltungen oder entsprechende Jours-Fixes) zu besuchen.

Sie haben Ihre Brandschutzausbildung zu einem Zeitpunkt absolviert, zu dem noch keine Brandschutzpässe oder andere "Ausweise" ausgegeben worden sind:
Bitte beantragen Sie mit dem Formular bspassanf [120 KB] unter Beilage aller Kursbestätigung über allfällig bereits bei einer anderen Ausbildungsorganisation besuchte Brandschutzausbildungen die Ausstellung eines solchen Passes.

Brandschutztechnikseminare
Seminare, die der Aus- und Weiterbildung von Brandschutzorganen auf dem Gebiet verschiedener Brandschutzeinrichtungen dienen.
Das sind z.B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen.

Brandschutzwart (BSW)
Brandschutzorgan, welches für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt wird und innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche des Betriebes tätig ist.
Brandschutzwarte können einerseits zur Unterstützung des BSB bei seinen Kontrollaufgaben, andererseits auch in "Evakuierungshelferfunktion" eingesetzt werden.
Wenn Brandschutzwarte am Interventionsdienst für Brandmeldeanlagen teilnehmen sollen, müssen sie das Brandschutztechnikseminar "Brandmeldeanlagen" besuchen.

Fortbildungsseminare
Veranstaltungen, die der Fortbildung von Brandschutzorganen und des Weiteren der Verlängerung der Gültigkeit des Brandschutzpasses dienen.
Zu den Fortbildungsseminaren gehören Nutzungsbezogene Seminareallgemeine von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angebotene Fortbildungsseminare oder Jours-Fixes, jeweils im Ausmaß von mind. 360 min.
Das Absolvieren von Fortbildungen jeweils zumindest alle 5 Jahre ist für BSW und BSB verpflichtend.

Interventionsdienst
Bei Brandmeldeanlagen während des Interventionsschaltbetriebes erforderliches Personal, welches die Erkundung hinsichtlich der Alarmursache, die Einleitung allfälliger Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen, die Erste Löschhilfe sowie die Einweisung der Feuerwehr durchführt.
Um Interventionsdienste leisten zu können, muss mindestens eine Ausbildung zum Brandschutzwart und die Brandschutztechnikausbildung "Brandmeldeanlagen" absolviert werden

Nutzungsbezogene Seminare
Seminare, die der Fortbildung von Brandschutzorganen auf dem Gebiet des Brandschutzes bei verschiedenen Nutzungen dienen.
Diese sind auf spezielle Eigenheiten und Gefährdungen der unterschiedlichen Betriebsarten abzustimmen und müssen eine Mindestunterrichtszeit von 360 Minuten aufweisen
- N1 Betriebe mit besonderer Personengefährdung wie Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser
- N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr wie Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz- und Papierverarbeitende Betriebe
- N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsanstalten (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)
- N4 Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen wie Historische Bauten, EDV Räume (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)

Sprinklerwart, Anlagenwart für Gaslöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Druckbelüftungsanlagen (DBA)
Solche Anlagen müssen von Anlagenwarten betreut werden, die eine Ausbildung gemäß TRVB 117 O und den jeweiligen weiteren Errichtungs- und Betriebsrichtlinien und eine Einschulung durch die Errichterfirma absolviert haben.
Die Ausbildung zum Anlagenwart erfolgt aufbauend auf die Ausbildung zum BSB in einem Brandschutztechnikseminar.

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