Erstellung von Brandschutzkonzepten
Soll von bestimmten Bau- und Betriebsregeln (dem deskriptiven "Stand der Technik") abgewichen werden, so verlangen die Genehmigungsbehörden oft die Vorlage von Brandschutz- oder Sicherheitskonzepten, aus denen abgelesen werden kann, dass trotz der geplanten Abweichungen ein gleicher Schutzwert für das geplante Vorhaben zu erwarten ist. Ein solches Brandschutzkonzept muss seinerseits wieder nach den dafür geltenden Regeln der Technik erstellt werden. Das IFBS kann solche Konzepte für Sie erstellen und berücksichtigt dabei natürlich Ihre betrieblichen Interessen.
Befundung
An sich ist ein "Befund" eine fachmännische Bewertung eines Sachverhalts - ohne Schlussfolgerung. Manchmal wird behördlicherseits die Befundung von bestimmten Sachverhalten verlangt, um eben nachfolgend Entscheidungen treffen zu können. Befundungen können aber auch zur Beurteilung der fachgerechten Ausführung von z.B. Brandschutzabschottungen notwendig werden.
Gutachten
Ein Gutachten stützt sich immer auf einen Befund und zieht daraus Schlussfolgerungen nach dem "Stand der Technik". So kann z.B. ein Gutachten zur Schlussfolgerung kommen, dass eine befundete Betriebsanlage nicht brandsicher ist, dass aber bei Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes, in dem ein Zusammenwirken baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und betrieblicher Brandschutzmaßnahmen vorgesehen ist, einen vergleichbaren Schutzwert zu bieten verspricht, wie ihn der Gesetzgeber an sich für den Anlagentypus vorgesehen hätte.
Brandlast- und Brandschutzberechnungen
Oft muss im Zug von Befundungen die in einem Objekt bei Normalnutzung gegebene Brandlast - das ist die Summe aller brennbaren Materialien, üblicherweise in Relation zu Fläche und/oder Kubatur des Objekts gesetzt - ermittelt werden. Eine Rolle spielt jedoch nicht nur der Energiegehalt, sondern auch die Entzündbarkeit, das Abbrandverhalten, die Korrosivität, Personengefährdung und Flash-Over-Gefahr, die aus dem Brandqualm herrührt, .....
- Bei Brandschutzberechnungen werden die Brandrisiken in einem Objekt in Relation zu dem, was das Gebäude brandschutztechnisch kann, gesetzt. Daraus ergibt sich standardisiert, welche zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen - Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, zusätzliche Brandabschnitte, Löschanlagen, Betriebsfeuerwehren, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen - vorzusehen sind, um ein Objekt genehmigungsfähig zu machen.
- Eine Brandschutzberechnung gemäß TRVB 100 kann aber gleichermaßen verwendet werden, um die bestmöglichen Investitionen in solchen Fällen zu bestimmen.
- Selbstverständlich kann das IFBS Sie hierbei unterstützen.