Bereits am 1.11.2012 ist die ÖNORM B 1300, Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen, Grundlagen und Checklisten, erschienen.
Am 15.4.2016 ist ihr Pendant, Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen, Grundlagen und Checklisten, erschienen.
Diese beiden Normen legen im Rahmen ihrer Gültigkeitsbereiche fest, was ein/e Objektsicherheitsverantwortliche/r mindestens tun sollte, um nicht in die Gefahr fahrlässiger Verhaltensweisen zu kommen. Wahrscheinlich werden diese Normen in Zukunft auch Grundlagen für FM-Verträge werden. Und eines ist klar: „Crash-Wartungen“ – also die Reparatur bzw. der Ersatz von Bauprodukten oder Gewerken – werden nicht mehr das Mittel der Wahl sein können.
Natürlich berühren die nunmehr festgeschriebenen Prüfroutinen auch Brandschutzangelegenheiten, aber dies leider in viel größerem Umfang als z.B. der Betriebsbrandschutz tangiert wird. Es stellt sich nämlich häufig die Frage nach dem Konsens bzw. dem grundsätzlichen Umgang mit dem Bestand.
Das IFBS – mit umfangreichen Erfahrungen auf diesem Gebiet – bietet einerseits spezielle Schulungen hierfür an. Einen direkten Zugang zu Buchungsmöglichkeiten finden Sie unter Sonderausbildungen , Sie können aber gern auch unser Büro unter +43 (0)1 532 10 45 anrufen, um sich unverbindlich beraten zu lassen.
Die nutzungsbezogenen Seminare „Erhöhte Brandgefahren“ wurden jetzt um die Grundlagen des Chemikalienwesens in Betrieben (CLP-Verordnung) und des „Explosionsschutzes“ erweitert, der ja auch schon bei geringsten Ex-Gefahren verantwortungsbegründend zum Tragen kommt (z.B. Lacksprays, Lösemittelverarbeitung, bestimmte Reinigungsmittel und Verarbeitungsprozesse, Pellets-Heizungen im Betrieb, usw.).
Einen direkten Zugang zu Buchungsmöglichkeiten finden Sie unter Nutzungsbezogene Ausbildungen , Sie können aber gern auch unser Büro unter +43 (0)1 532 10 45 anrufen, um sich unverbindlich beraten zu lassen.
Wir können Ihnen aber auch direkt vor Ort, am Objekt, helfen. Siehe dazu Beratung.
Was ist eine Veranstaltung – Ihrer Meinung nach?
Das Wr. Veranstaltungsgesetz – und ähnlich auch die Veranstaltungsgesetze der anderen Bundesländer – legen fest:
…Die Bestimmungen…. gelten für Theateraufführungen jeder Art und für öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen. Als „öffentlich“ gelten diese Veranstaltungen immer dann, wenn sie allgemein zugänglich sind. Nicht allgemein zugängliche Veranstaltungen gelten dann als „öffentlich“, wenn an ihnen mehr als 20 Personen teilnehmen können (außer in privaten Wohnungen, Politikveranstaltungen, Religionsveranstaltungen, Vorträge und Kurse, künstlerische und wissenschaftliche Sammlungen u.Ä….
Hoppla! Und was ist mit der Firmenfeier, dem „Tag der offenen Tür“?
Sie haben recht:
Es können sich hier Verantwortungen ergeben. Und damit Sie als BSB in keine Falle und kein Fettnäpfchen steigen, haben wird einen eigenen Kurs hierzu erarbeitet:
Sicherheit bei Veranstaltungen: Von der Idee bis zum Veranstaltungsende.
Inhalte:
Gesetzliche Grundlagen, Verfahrenslauf, Verantwortungsdefinitionen. Anmeldung und Ablauf. Tipps aus der Praxis. Wie ist mit Verantwortungen umzugehen? Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen sind zu setzen? Gilt als Fortbildung gem. TRVB O 117 für Brandschutzpersonal.
Einen direkten Zugang zu Buchungsmöglichkeiten finden Sie unter Evakuierung, Veranstaltungen, Barrierefreiheit , Sie können aber gern auch unser Büro unter +43 (0)1 532 10 45 anrufen, um sich unverbindlich beraten zu lassen.
Haben Sie schon bemerkt, dass Sie in unseren Kursterminkalendern herumblättern und verschiedene Ansichten einstellen können?
Sie können einzelne oder alle Termine auch in Ihren eigenen Kalender kopieren, sofern sie einen Google-Kalender haben. Das ist zumindest für alle Android-Benutzer und alle Personen, die Kalender zwischen verschiedenen Geräten synchronisieren, mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, wird aber auch für andere Betriebssysteme aufgrund diverser „Sozial-Connectoren“ umsetzbar sein.
Über Feedback dazu freuen wir uns…..
Der Österreichische Brandschutzkatalog 2022 ist erschienen – mit wesentlichen Informationen über Neuerung im Richtlinienwerk, aber vor allem bei den erhältlichen Brandschutzlösungen und -produkten.
Über ein Sachregister, das sich auch über ältere Ausgaben erstreckt, und die Möglichkeit, auf diese älteren Ausgaben auch zuzugreifen, steht Ihnen ein wertvolles und umfassendes Nachschlagewerk zur Verfügung.
KOSTENLOS
Den Zugangslink können Sie entweder direkt anklicken (https://www.brandschutz.at/BS/BK_22/Adobe/BK_22_00_.pdf), oder auch auf das nebenstehende Bild.