Brandschutztechnische Evaluierungen von baulichem, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutz
Entsprechen die von Ihnen getroffenen Maßnahmen den behördlichen Genehmigungen? Oft ergeben sich auch Fragen „Konsens“ vs. „Stand der Technik“. Welche Verantwortungen haben Sie wahrzunehmen? Mögliche Alternativen? Kostengesichtspunkte
Stellung außerbetrieblicher Brandschutzbeauftragter
Oft billiger und sinnvoller, als selbst Personal für diese Aufgaben freizustellen. Außerdem delegieren Sie damit alle entsprechenden Verantwortungen und Haftungen.
Unterstützung bei der Erstellung von Aufgabenkatalogen im Hinblick auf Objektsicherheitsverantwortungen
Manche Verantwortungsbereiche ergeben sich aus dem Straf- und Zivilrecht, manche aus dem technischen Verwaltungsbereich, manche unmittelbar aus Organisationsrichtlionien, manche aber nur mittelbar aus Errichtungs- und Betriebsrichtlinien von technischen Anlagen. Dazu kommen noch Aufgaben, die aus den Verwenderinformationen der Anlagenerrichter oder aus Notrufverträgen mit z.B. der Feuerwehr resultieren. Wir können Ihnen bei der Abklärung Ihrer Verantwortungsbereiche helfen.
Unterstützung bei Vertragsgestaltungen zum Betriebsbrandschutz und zu Objektsicherheitsbelangen
… und wenn Sie die Verantwortungen delegieren wollen, dann sollten Sie auch entsprechende Verträge schließen. Wir können Ihnen bei der Festlegung der Vertragsinhalte helfen.
Stellung von Brandschutzbeauftragten bei Bauvorhaben
Im Zug von Bauvorhaben kann wohl kaum eine der beteiligten Firmen Personal für den Betriebsbrandschutz stellen. Wir schon!
Abnahmeprüfungen und Inspektionen auf dem Bereich des Baubrandschutzes und an Brandschutzanlagen
Falls Sie dementsprechende Belege über die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit solcher Maßnahmen brauchen.
Gutachten zu baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Brandschutzmaßnahmen
Falls Sie Aussagen zu den generellen Notwendigkeiten und den konkreten Ausführungen solcher Gewerke brauchen. Wir können Ihnen auch bei der Formulierung von Ausschreibungstexten behilflich sein.
Unterstützung bei der technischen Beweisführung im Zug von Mängelrügen, etc.
So etwas kommt leider öfter vor, als Sie vielleicht denken. Wir können Ihnen sowohl bei der techn. Beweissicherung helfen und auch Expertisen zur Beweisführung ausarbeiten. Wir wissen aber auch, wie man allfällige Mängel am besten beheben kann.
Unterstützung bei Due Diligence-Verfahren
Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse eines z.B. zum Verkauf oder Kauf anstehenden Objekts, eine Analyse der damit verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. In brandschutz- und sicherheitstechnischer Hinsicht können wir Ihnen dabei helfen
Nach langjährigen Vorarbeiten erschien am 15.04.2016 die ÖNORM B 1301, Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude. Zusammen mit der bereits 2012 herausgegebenen ÖNORM B 1300, Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude, besteht nun in Österreich erstmals ein Richtlinienwerk, das Sicherheitsverantwortungen für Objekte definiert bzw. zusammenfasst.
"Brandschutz" ist natürlich ein wesentlicher Teil der zu evaluierenden Sicherheitsgesichtspunkte, und so gibt es in den Normenwerken hierzu auch Checklisten. Für den Brand- und Explosionsschutz sind die Themen auf knapp 90 Tabellenzeilen untergebracht; das notwendige Fachwissen, das dahinterstehen muss, ist zum Teil nicht einmal katalogisiert.
Das IFBS darf daher mit dem Kurs "Brandschutz im Facility-Management" eine Veranstaltung anbieten, bei der die Grundlagen für Objektsicherheitsprüfungen im Brandschutz, für die Bewertung der Eigenverantwortung, Standortbestimmung des Betriebsbrandschutzes in diesem "neuen" Umfeld, etc. abgehandelt werden.
Das Seminar dauert 8 h. Getränke und ein Mittagsimbiss werden von uns geliefert.
Neben umfangreichen Unterlagen erhalten Sie noch Checklisten und Arbeitsmaterialien auf einem Datenträger.
Interesse?
Kontaktieren Sie bitte unser Büro:
Tel.: +43 (0)1 5321045 bzw. mailto:office@ifbs.at bzw. die Kursterminseite Sonderausbildungen