Feuerlöscher

Prüfung von Löschhilfegeräten

Nach verschiedenen Rechts- und Richtlinienbezügen (unter anderem auf die Arbeitsstättenverordnung) sind Gerätschaften der Ersten und der Erweiterten Löschhilfe längstens alle 24 Monate zu überprüfen.

  • Auch hier kommt neben der reinen technischen Prüfpraxis die brandschutztechnische Erfahrung des Prüfers zum Tragen, sei es in der Beurteilung der Anbringungsorte oder der richtigen Art und Anzahl dieser Löschgeräte (die Verantwortung hierfür liegt zunehmend beim Betreiber oder seinem Brandschutzbeauftragten).
  • Wir bescheinigen hier nicht nur die positive Prüfung durch einen Befund und Prüfaufkleber, sondern beraten Sie auch gerne im Einzelfall.

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung: office@ifbs.at

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