Ausbildung Brandschutzbeauftragte/er
Kurszeiten
1. Tag: 08:30 bis 16:30 Uhr
2. Tag: 08:30 bis 13:30 Uhr
Person mit einem ausreichenden technischen Verständnis und mit einer Ausbildung gemäß dieser Richtlinie, der die Agenden des betrieblichen Brandschutzes wahrnimmt.
Im Allgemeinen wird gesetzlich oder von den Behörden die Tätigkeit eines/einer BSB gefordert. Ein(e) BSB hat Organisations und Vollzugsfunktionen im Betrieblichen Brandschutz und zu seiner/ihrer Unterstützung möglicherweise nach Abteilungen/Stockwerken/Betriebsanlagenteilen/… gegliedert einen oder mehrere Brandschutzwart/Brandschutzwartinnen zur Unterstützung.
Nach Besuch der Ausbildung zum Brandschutzwart wird ein Brandschutzpass ausgestellt, in der der weitere Aus- und Fortbildungsverlauf durch Einstempelungen der Ausbildungsorganisation dokumentiert wird.
Nach Besuch der Ausbildung zum BSW und zum BSB (Grundausbildung) gilt der/die BSB im Sinn der TRVB 117 O als „provisorische(r) Brandschutzbeauftragter“. Er/sie hat ehebaldigst diejenigen Brandschutztechnikseminare zu absolvieren, die die Brandschutzanlagen in seinem/ihren Wirkungsbereich betreffen. Das sind z.B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen. Wir haben hier eine Blockausbildung für Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vorgesehen, da wohl in den meisten Betrieben diese zwei Brandschutzanlagentypen vorhanden sein werden.
In weiterer Folge müssen mindestens alle 5 Jahre Fortbildungsseminare besucht werden.
Zu den Fortbildungsseminaren gehören Nutzungsbezogene Seminare, allgemeine von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angebotene Fortbildungsseminare oder Jours-Fixes, jeweils im Ausmaß von mind. 360 min.