Bereits am 1.11.2012 ist die ÖNORM B 1300, Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen, Grundlagen und Checklisten, erschienen.
Am 15.4.2016 ist ihr Pendant, Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen, Grundlagen und Checklisten, erschienen.
Diese beiden Normen legen im Rahmen ihrer Gültigkeitsbereiche fest, was ein/e Objektsicherheitsverantwortliche/r mindestens tun sollte, um nicht in die Gefahr fahrlässiger Verhaltensweisen zu kommen. Wahrscheinlich werden diese Normen in Zukunft auch Grundlagen für FM-Verträge werden. Und eines ist klar: „Crash-Wartungen“ – also die Reparatur bzw. der Ersatz von Bauprodukten oder Gewerken – werden nicht mehr das Mittel der Wahl sein können.
Natürlich berühren die nunmehr festgeschriebenen Prüfroutinen auch Brandschutzangelegenheiten, aber dies leider in viel größerem Umfang als z.B. der Betriebsbrandschutz tangiert wird. Es stellt sich nämlich häufig die Frage nach dem Konsens bzw. dem grundsätzlichen Umgang mit dem Bestand.
Das IFBS – mit umfangreichen Erfahrungen auf diesem Gebiet – bietet einerseits spezielle Schulungen hierfür an. Einen direkten Zugang zu Buchungsmöglichkeiten finden Sie unter Sonderausbildungen , Sie können aber gern auch unser Büro unter +43 (0)1 532 10 45 anrufen, um sich unverbindlich beraten zu lassen.