Ortsfeste Löschwasserleitungen nass und trocken
Steigleitungen und Wandhydranten müssen gemäß den Bestimmungen der TRVB 128 S/2012 unter anderem so geplant und errichtet werden, dass sie - im Fall von Wandhydranten - einerseits sinnvoll für die Erste Löschhilfe, andererseits taktisch sinnvoll auch von der Feuerwehr eingesetzt werden können. Dazu ist grundsätzlich eine richtige Anordnung der Wandhydranten und Löschwasserentnahmestellen erforderlich. Üblicherweise haben aber die Feuerwehren weder das Personal, noch die Zeit, bei jeglichem Bauvorhaben solche Planungs-Teilaufgaben zu übernehmen. Eine korrekte Planung wird von einem Fachkundigen erwartet, der - gemäß der TRVB - auch über entsprechende brandschutztechnische Erfahrung verfügen muss. Wir können Sie bei diesen Planungen beraten.
- Gemäß den "Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz" TRVB 128 S/2012 - müssen die genannten Löschwasserleitungen nach Fertigstellung einer Abschlussprüfung unterzogen werden.
- Vierteljährlich und jährlich sind Prüfungen durchzuführen, alle 5 Jahre muss eine periodische Revision durchgeführt werden.
- Prüfberechtigt sind gemäß TRVB 128 S anerkannte Prüforgane. Die Prüfer des IFBS verfügen über solche Befähigungsnachweise, Prüfpraxis und Erfahrung.
- Hydranten, Löschbrunnen, Löschwasserbehälter u.dgl. müssen gemäß den Richtlinien für Löschwasserversorgungsanlagen des ÖBFV im Zug der Errichtung sowie jährlich überprüft werden, wobei diese Prüfung der Behörde gegenüber mit einem Prüfbefund nachzuweisen ist.
- Neben der Bescheinigung einer positiven Prüfung durch einen Abschlussprüfung oder Revision werden von uns Prüfaufkleber an den einzelnen geprüften Gegenständen und Betriebsmitteln angebracht.
- Sie haben dadurch die Gewähr einer ordnungsgemäßen Begutachtung und Befundung sowie auf unbürokratische Art Sicherheit im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit Ihrer Anlagen und der Behörde gegenüber.