Möglichst zeitnah nach Ihrer Grundausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten, längstens allerdings innerhalb von 2 Jahren – müssen Sie Brandschutztechnikausbildungen über alle Brandschutzanlagen in ihrem Betrieb absolvieren.
Diese bestehen aus einer Ausbildung bei einer gemäß TRVB 117 O anerkannten Ausbildungsorganisation und einer Einschulung vor Ort durch den Anlagenerrichter bzw. diejenige Firma, die ihre Brandschutzanlage instandhält (am Besten bei der nächstfälligen jährlichen Wartung).
- Brandschutzausbildung
- Brandschutz
- Brandschutztechnik
- Nutzungsbezogene Kurse
- Sonderausbildungen
- Ausbildung zum Räumungs-/Evakuierungskoordinator
- Aufrechterhaltung der Sicherheit für Brandschutzbeauftragte
- Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle
- Brandschutz auf Baustellen mit inkludierter Löschübung
- Brandschutz bei Feuer- und Heißarbeiten
- Brandschutz im Facility-Management
- Sicherheit bei Veranstaltungen
- Ingenieurbüro
- Prüfstelle
- News
- Kontakt