Ziel des Kurses:
Das gegenständliche Seminar erläutert – Gesetzesbezugsland hauptsächlich Wien – Rechtshintergründe und Verantwortlichkeiten, sicherheitstechnische Grenzen für Darbietungen, szenische Effekte und notwendige Maßnahmen für den Brandschutz und zur Sicherheit aller Beteiligten.
Neben den grundlegenden rechtlichen Vorgaben des Wiener Veranstaltungsgesetzes 2020, der Wiener Veranstaltungsstättenrichtlinie werden vom Vortragenden Erfahrungen aus 25 Jahren Brandschutz und allgemeine Sicherheit in der bekanntesten Wiener Veranstaltungslocation weitergegeben. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Gefahrenerkennung und Beurteilung (Innengefahren / Außengefahren) sowie Umgang mit Publikum, Behörden, Sicherheitsdienstleistern, Veranstaltern und Caterern.
Inhalt:
6-Stunden-Seminar.
Planungsgrundlagen: VA-Stätte und öffentliches Gut, Brandschutz, Möglichkeiten der Besucherzählung bei Veranstaltungen, Anrainerschutz, Infrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen, Fremdleistungen und Eigenleistungen,
Rechtliche Grundlagen, Hausordnung – Hausrecht, Brandschutzbeauftragte (Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz), etc.
notwendige Befundungen, Genehmigungspflichten, Eigenverantwortung.
Kursort:
IFBS – Ausbildungszentrum Maculangasse 12, 1220 Wien, (U1 – Aderklaaer Straße)
Ab 12 Teilnehmer kann das Seminar auch an ihrem Standort durchgeführt werden.
Hinweise:
Zur Teilnahme am Seminar ist keine brandschutztechnische Vorbildung erforderlich, jedoch empfohlen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung wird für Betriebsbrandschutzpersonal als Fortbildung gemäß TRVB O 117 gewertet, führt also zu einer Verlängerung der Gültigkeit eines ggf. vorhandenen Brandschutzpasses. Eine Teilnahmebestätigung wird ausgestellt.
Keine Abschlussprüfung!
Lehrsaalveranstaltung. Keine besondere Bekleidung oder Ausrüstung erforderlich.
Sie können in Ihrem Wirkungsbereich bestehende Unterlagen und Fallbeispiele gerne mitbringen.
Ev. vorhandenen Brandschutzpass mitnehmen!