Brandursachenermittlung

Zwar betreiben Polizei und Feuerwehr nach jedem Brand Brandursachenermittlungen, jedoch geht es hierbei in erster Linie um straf- und verwaltungsrechtliche Aspekte.

Wenn sie tatsächlich im Fall eines Brandes Sachschäden erlitten haben, so brauchen Sie zuerst einmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei, damit die Brandschadensversicherung tätig wird.

Es kann sehr sinnvoll sein, ein eigenes, umfassendes Gutachten zur Brandursache in der Hand zu haben

Zum einen können Maßnahmen gesetzt werden, um eine Wiederholung eines solchen Ereignisses zu verhindern,

zum anderen lassen sich Verantwortungen und damit Schadenersatzpflichten vielleicht doch detaillierter zuordnen als in einem "Standardverfahren".

Schadenskatalogisierung

Was auf den ersten Blick wie ein Totalschaden aussehen mag, ist möglicherweise gar keiner. Und ersetzt wird nur der tatsächliche Schaden.

Wenn Sie schon das Unglück eines Brandes gehabt haben, dann katalogisieren Sie doch die Brandschäden genau, bevor Sie mit Aufräumungs- und Sanierungsarbeiten beginnen. Sie können sonst vielleicht gar nicht beziffern, wie hoch der eigentliche Brandschaden war.

Oder Sie beauftragen uns mit einer fachkundigen Brandschadenskatalogisierung. Wir wissen zusätzlich, was sich sanieren lässt, was man besser anders regelt.

Beratung bei der Brandschadenssanierung

Ist es sinnvoller, ein Brandobjekt abzureissen und neu zu errichten, oder soll man sanieren?

Reicht eine gründliche Reinigung, oder müssen weitergehende Maßnahmen gesetzt werden?

Ist es zur Belastung mit Gefahrstoffen und Ultragiften gekommen?

Wird eine technische Anlage nach der Brandeinwirkung langfristig funktionsfähig bleiben?

In all diesen Fragen kann sie das IFBS fachkundig beraten.

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verrfügung: Kontakt

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung: office@ifbs.at / +43 - (0)1 - 532 10 45

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