AGB

1. ALLGEMEINES
Die Aufgabe des Instituts für Brandschutz und Sicherheit ist es, im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes, der Brandverhütung, in Belangen der Arbeitssicherheit und der Sicherheit im öffentlichen Leben, und in allen technischen Sicherheitsangelegenheiten tätig zu sein. Darunter fallen - im Geschäftsverkehr - die Abwicklung von Ausbildungen, Beratungs- und Prüftätigkeiten sowie weitere Sicherheitsdienstleistungen.
Für Teile der angebotenen Leistungen versteht sich das IFBS - allein schon aus den fachbereichsübergreifenden Aufgabestellungen - als Koordinationsstelle, die im Rahmen eigener Kompetenzen und in Zusammenarbeit mit Ziviltechnikern, Prüf- und Inspektionsstellen und Sachverständigen, die dabei im Rahmen der jeweils eigenen fachlichen und wirtschaftlichen Ermächtigungen tätig werden, auftritt.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten - sofern nicht anders vereinbart - für den Geschäftsverkehr des IFBS.

2. SACHBEARBEITER-INNEN DES IFBS
Die Tätigkeiten werden von Mitarbeitern des IFBS oder von externen Stellen oder Fachkräften, die den Erfordernissen entsprechend vom IFBS beigezogen werden können, durchgeführt. Solche externen Stellen oder Kräfte können vom Auftraggeber ohne Angaben von zwingenden Gründen nicht abgelehnt werden.
Verantwortlicher Geschäftspartner bleibt auch in diesen Fällen das IFBS: Sämtliche Vereinbarungen und Abmachungen sind mit dem IFBS zu treffen, für die Leistungsabwicklung verantwortlich und Rechnungsadressat ist in jedem Fall das IFBS.
Für den Fall einer Erkrankung eines zugeteilten Sachbearbeiters und der damit verbundenen teilweisen Nichterfüllung der zugesagten Leistung wird das IFBS unverzüglich um Ersatz bemüht sein. Das IFBS behält sich jedoch in diesem Falle ausdrücklich vor, die versprochene Leistung längstens innerhalb von 3 Monaten nachholen zu können. Kann die vorerst nicht erbrachte Leistung innerhalb dieser Frist nicht erbracht werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Vertragsaustritt bzw. Rückerstattung seiner eventuell erbrachten Zahlungen in dem Ausmaß, in dem die zugesagte Leistung nicht erbracht werden konnte. Ein weitergehender Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen.

3. ZIELVEREINBARUNGEN
Das IFBS wird stets bemüht sein, die Interessen seiner Geschäftspartner so weit als möglich zu vertreten. Dabei muss sich das IFBS aber am "Stand der Technik" orientieren, das heißt, das IFBS siehst sich außerstande, Leistungen zu erbringen, die dem "Stand der Technik" widersprechen oder diesen dem Sinne nach in Abrede stellen.
Das IFBS sieht sich außerstande, Vereinbarungen zu treffen, die zum Ziel haben, diesen "Stand der Technik" zu verkehren. Aufgrund der Fachkenntnisse und Erfahrungen seiner Mitarbeiter sieht sich das IFBS jedoch im Stande, intelligente und synergetische Lösungen für anstehende Problemstellungen zu finden, die dem "Stand der Technik" entsprechen.
Werden Leistungen des IFBS widmungswidrig und verfälscht verwendet, so behält sich das IFBS im Interesse seines Rufes vor, die notwendigen rechtlichen Schritte zu unternehmen.

4. KALKULATIONEN UND ANGEBOTE
Für feststehende Leistungen - z.B. für Schulungen, Unterweisungen, Ausbildungen - gibt das IFBS periodisch feststehende Kosten an.
Für andere Geschäftsfälle legt das IFBS - gegebenenfalls nach Erhebung - Angebote.
Die Angebotserstellung ist jedenfalls kostenfrei, wenn nachfolgend ein Auftrag erteilt wird.
Die Angebotserstellung ist auch kostenfrei, wenn zur Erstellung des Angebotes kein besonderer Erhebungs- oder Planungsaufwand notwendig war, auch wenn nachfolgend kein Auftrag erteilt wurde.
Das IFBS behält sich jedoch vor, für die Angebotserstellung dann Kosten in Rechnung zu stellen, wenn zur Erstellung des Angebotes ein größerer Erhebungs und/oder Planungsaufwand notwendig war, und nachfolgend der Auftrag nicht erteilt wurde. Dies wird vom Sachbearbeiter des IFBS anlässlich der ersten Kontakte mitgeteilt.
Das IFBS behält sich Schadenersatzansprüche für den Fall vor, dass das aus einem Angebot ablesbare Know-How dazu verwendet wird, spezifizierte Leistungen an andere Bewerber zu vergeben.
Bei der Erstellung von Angeboten müssen wir oft von mündlichen Mitteilungen und Zusicherungen ausgehen, die anschließend nicht eingehalten werden können, z.B. von der Beibringung elektronisch lesbarer Baupläne. Sollte sich aus diesem Grund ein nicht kalkulierter wesentlicher Mehraufwand für das IFBS ergeben, so sieht sich das IFBS an das ursprüngliche Angebot nicht gebunden und behält sich vor, ein neuerliches Angebot zu legen, das den Mehraufwand mitkalkuliert.
Das IFBS ist keinesfalls schadenersatzpflichtig für die Folgen einer zeitlichen Verschleppung, die sich aus Unklarheiten bei der Auftragserteilung ergeben.
Für Prüfaufträge gelten die gesonderten hierzu festgelegten Geschäftsbedingungen.

5. URHEBERRECHTSSCHUTZ
Stellungnahmen, Gutachten, Pläne, etc. die vom IFBS angefertigt werden, unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechtsschutzes.
Diese Werke dürfen nur vollständig und wort- und formgetreu verwendet werden. Jegliche andere Verwendung - auch die Vervielfältigung und das Kopieren über das Ausmaß der
bestimmungsgemäßen Verwendung hinaus - bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des IFBS.

6. GEHEIMHALTUNG
Das IFBS wird über jegliche Wahrnehmung im Zug seiner Tätigkeiten Stillschweigen bewahren. Ausgenommen sind strafrechtliche Sachverhalte.
Das IFBS behält sich jedoch vor, für seine Forschungs- und Evaluierungstätigkeiten anonymisierte Daten, aus denen auch keinerlei Geschäfts- oder Produktionsgeheimnisse hervorgehen, zu verwenden.
Das IFBS gibt keinerlei Kundendaten für andere Verwendungen weiter.

7. ARCHIVIERUNG
Das IFBS bewahrt alle Daten über Geschäftsfälle sowie die dazugehörigen Werke in Kopie mindestens 10 Jahre lang auf. Die Archivierung erfolgt sowohl elektronisch wie auch in Schriftform.
Wir müssen allerdings darauf hinweisen, das elektronische Daten nach einigen Jahren mit den dann verwendeten Betriebssystemen und Programmen oft nicht mehr lesbar sind.

8. VEREINBARUNGEN
Weitergehende oder abweichende Bestimmungen, die über die hier festgelegten AGB hinausgehen und bei Vertragsschluss vereinbart werden, gelten nur im vereinbarten Umfang. Ansonsten gelten die AGB.

9. LEISTUNGSERFÜLLUNG, RÜCKTRITT, NACHBESSERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG
Mit Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung an den Auftraggeber betrachtet das IFBS seine Verpflichtungen als erfüllt.
Das IFBS kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von einem Auftrag zurücktreten und trägt dabei allenfalls die Kosten eines nachweisbaren Schadens.
Eine Nachbesserung liegt nach unserem Dafürhalten dann nicht vor, wenn der Kunde - aus welchen Gründen auch immer - die Einarbeitung zusätzlicher Gesichtspunkte oder Details in das von uns erbrachte Werk wünscht. Es handelt sich hier um eine Zusatzleistung, über die ein neuerlicher Vertrag abzuschließen ist.
Bei technischen Überprüfungen kann lediglich der Zustand der überprüften Anlage zum Prüfungszeitpunkt bestimmt werden.
Unsere Beratungen und sonstigen Dienstleistungen orientieren sich überwiegend an technischen Gesichtspunkten, so dass wir keine Haftung dafür übernehmen können, dass nicht eine andere Vorgangsweise für den Kunden irgendwelche Synergien beinhalten hätte können.
Des weiteren ändert sich der Stand des Richtlinienwesens laufend, sodass wir keine Gewährleistung dafür übernehmen können, dass von uns vorgeschlagene technische Lösungen in mittlerer Zukunft noch dem "Stand der Technik" entsprechen werden.

10. ZAHLUNG
Die von uns in Rechnung gestellten Kosten sind längstens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Im Fall von länger dauernden Aufträgen können Zwischenzahlungen vereinbart werden.
Bei der Teilnahme an Kursen, Ausbildungen oder Workshops sind die gesamten Kosten bereits vor Kursteilnahme zu bezahlen.

11. MEHRWERTSTEUER
In den Kurskosten bzw. -gebühren ist keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer enthalten.

12. GERICHTSSTAND
Für sämtliche Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das Bezirksgericht Wien Innere Stadt vereinbart.

13. ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUSBILDUNGEN, LEHRGÄNGE UND KURSE.
Die Ausbildung erfolgt in Kursen, Lehrgängen oder Seminaren, wobei der Teilnehmer bei Veranstaltungen mit Prüfung nach erfolgreicher Absolvierung ein Zeugnis und eine Eintragung in seinen Brandschutzpass erhält. Der Brandschutzpass ist vom Ausbildungsteilnehmer beizubringen und kann auf Antrag auch vom IFBS ausgestellt werden, wobei jedoch nur Ausbildungen gemäß TRVB O 117 eingestempelt werden können, die beim IFBS absolviert wurden, für die ein Nachweis in Form eines Zeugnisses einer anderen anerkannten Ausbildungsinstitution beigebracht wird oder für die eine Anerkennung der Kommission zur Sicherstellung der Gleichwertigkeit von Brandschutzausbildungen (im ÖBFV) vorliegt.
Das Institut für Brandschutz und Sicherheit, im folgenden kurz IFBS genannt, veranstaltet die Kurse ausschließlich auf Grund der hier dargelegten Geschäftsbedingungen.

A. ANMELDUNG (Buchung)
Um Ihnen möglichst flexibel und günstig Termine zuteilen zu können, ersuchen wir Sie, mit unserem Büro, Tel.: ++43-(0)1- 532 10 45, Kontakt aufzunehmen.
Die rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt mit dem dazu bestimmten Anmeldeformular (Buchungsschein), Übermittlung firmenmäßig gezeichnet entweder auf dem Postweg oder per mail.
Als Vertragspartner des IFBS gilt im Zweifelsfall der buchende Kunde, auch wenn er für namentlich andere genannte Personen oder juristische Personen (Firmen) gebucht hat. Telefonische Anmeldungen (Buchungen) oder Anmeldungen via E-Mail sind dem IFBS umgehend schriftlich zu bestätigen. Mit der Buchung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vollinhaltlich anerkannt.

B. WECHSEL IN DER PERSON DES TEILNEHMERS
Bis zum Kursbeginn kann der Kunde eine andere, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Person, als Leistungsempfänger namhaft machen. Der Kunde hat in diesem Fall dem IFBS lediglich die allenfalls nachweislich verursachten Mehrkosten zu vergüten.

C. UMBUCHUNGEN , STORNIERUNGEN:
Umbuchungen durch den Kunden auf einen anderen Kurstermin sind bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung kostenfrei möglich.
Bei Umbuchungswünschen innerhalb von 14 Tagen bis zum Kursbeginn ist das IFBS berechtigt, einen Pauschalbetrag von € 40,- excl. MwSt. geltend zu machen.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
Die Gebühr für Stornierungen seitens des Kunden beträgt bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr, danach 100%.
Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Kunde eine andere als die ursprünglich genannte Person als Leistungsempfänger ohne Mehrkosten namhaft machen.

D. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DAS IFBS:
Ohne Angabe von Gründen ist das IFBS berechtigt, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn vom Kursvertrag zurückzutreten.
Der angemeldete Teilnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Rückersatz der bereits erlegten Zahlungen bzw. Anspruch auf Teilnahme zu einem anderen Kurstermin nach Maßgabe freier Plätze.
Nach dem 14. Tag kann ein Rücktritt von Seiten des IFBS nur aus dem Grund erfolgen, dass die Mindestteilnehmerzahl für den Kurs nicht erreicht wurde, so dass die Abhaltung des geplanten Kurses nicht möglich ist. Auch in diesem Falle hat der angemeldete Teilnehmer Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin oder wahlweise Rückersatz der erlegten Kosten. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.

E. ZAHLUNG:
Die gesamten Kurskosten sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Hält der Teilnehmer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, kann das IFBS vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer auch einen neuerlichen Zahlungstermin nicht einhält und ihm für diesen Fall der Rücktritt vom Vertrag angedroht wurde.
Wenn die Erbringung der vereinbarten Leistung durch ein von außen kommendes, unvorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbares Ereignis, wie z.B. staatliche Anordnung, Streiks, Krieg oder Naturkatastrophen etc. unmöglich wurde, besteht kein Anspruch auf Leistungserfüllung, aber auch nicht auf Rückersatz der Kosten.
Die Teilnahme am Kurs ist nur nach vorheriger Einzahlung der gesamten Kurskosten möglich.

F. LEISTUNGSERFÜLLUNG:
Für den Fall einer Erkrankung eines Vortragenden und der damit verbundenen teilweisen Nichterfüllung der versprochenen Leistung wird das IFBS unverzüglich um Ersatz bemüht sein. Das IFBS behält sich jedoch in diesem Falle ausdrücklich vor, die versprochene Leistung spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Kursbeginn nachholen zu können. Kann die vorerst nicht erbrachte Leistung innerhalb dieser Frist nicht erbracht werden, hat der Kursteilnehmer Anspruch auf Rückersatz seiner Kurskosten.
Ein weitergehender Schadenersatz ist jedoch auch hier ausgeschlossen.

14. ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRÜFTÄTIGKEITEN:
A. Prüfungen werden mittels eines Prüfbefundes und gegebenenfalls Prüfaufklebern, in die das Datum der Prüfung eingestanzt ist, dokumentiert.
B. Die Prüfplaketten werden vom IFBS angebracht.
C. Prüfaufträge werden entweder für eine einmalige Überprüfung oder über einen bestimmten Zeitraum, in Jahren angegeben, abgeschlossen.
D. Das IFBS gewährleistet eine ordnungsgemäße Begutachtung nach dem Stand der Technik und den jeweils anzuwendenden Richtlinien, wird sie gegebenenfalls auf Mängel aufmerksam machen, Vorschläge zur Behebung solcher Mängel machen, und erstellt über jede Prüfung einen Prüfbericht.
E. Sofern sich richtlinienmäßig Änderungen ergeben, wird Sie das IFBS über diese Änderungen und allfällige Konsequenzen im Hinblick auf Ihre Anlagen informieren.
F. Im Falle einer Beauftragung wird das IFBS zeitgerecht zwecks Vereinbarung von Prüfterminen an Sie herantreten; die Zugänglichkeit der Prüfgegenstände zum vorgesehenen Überprüfungstermin muss gegeben sein, da Nachprüfungen gesondert in Rechnung gestellt würden.
G. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils nach Durchführung der Prüfungen, bei mehrfachen Prüfungen im Rahmen einer Prüfvereinbarung über einen längeren Zeitraum jeweils nach der ersten Überprüfung im Rahmen der laufenden Beauftragung. Die Rechnung wird zusammen mit dem Prüfbefund übermittelt. Sie umfasst jeweils alle vereinbarten Überprüfungen.
Ihre Zahlung erwarten wir - skontofrei und mit dem vollen Rechnungsbetrag - unmittelbar nach dem Eingang der Rechnung. Ein Zahlschein liegt bei.
H. Eine längerdauernde Beauftragung erneuert sich automatisch, wenn sie nicht spätestens 6 Monate vor dem nächstfälligen Überprüfungstermin schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird.
I. Das IFBS wird Sie als AuftraggeberIn über eventuelle. Änderungen der Preis- und/oder Leistungskonditionen in dieser Zeitspanne informieren.
J. Bereits fakturierte Leistungen sind für beide Parteien bindend und können im Falle einer Kündigung nur in Ausnahmefällen anteilsmäßig gutgeschrieben werden.

15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
DAS IFBS haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die unter Berufung auf die Inhalte und Informationen auf dieser Website oder auf telefonische Rückfragen entstanden sind.

Wien, Dezember 2023

 

OBEN