
Institut zur Förderung von Brandschutz und Sicherheit GmbH
Tiefer Graben 4 - 1010 Wien
Österreich
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Ortsfeste Löschwasserleitungen nass und trocken
Steigleitungen und Wandhydranten müssen gemäß den Bestimmungen der TRVB 128 S/2012 unter anderem so geplant und errichtet werden, dass sie - im Fall von Wandhydranten - einerseits sinnvoll für die Erste Löschhilfe, andererseits taktisch sinnvoll auch von der Feuerwehr eingesetzt werden können. Dazu ist grundsätzlich eine richtige Anordnung der Wandhydranten und Löschwasserentnahmestellen erforderlich. Üblicherweise haben aber die Feuerwehren weder das Personal, noch die Zeit, bei jeglichem Bauvorhaben solche Planungs-Teilaufgaben zu übernehmen. Eine korrekte Planung wird von einem Fachkundigen erwartet, der - gemäß der TRVB - auch über entsprechende brandschutztechnische Erfahrung verfügen muss. Wir können Sie bei diesen Planungen beraten.
Gemäß den "Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz" TRVB 128 S/2012 - müssen die genannten Löschwasserleitungen nach Fertigstellung einer Abschlussprüfung unterzogen werden.
Vierteljährlich und jährlich sind Prüfungen durchzuführen.
Prüfberechtigt sind gemäß TRVB 128 S anerkannte Prüforgane. Die Prüfer des IFBS verfügen über solche Befähigungsnachweise, Prüfpraxis und Erfahrung.
Hydranten, Löschbrunnen, Löschwasserbehälter u.dgl. müssen gemäß den Richtlinien für Löschwasserversorgungsanlagen des ÖBFV im Zug der Errichtung sowie jährlich überprüft werden, wobei diese Prüfung der Behörde gegenüber mit einem Prüfbefund nachzuweisen ist.
Neben der Bescheinigung einer positiven Prüfung durch einen Abschlussprüfung oder Revision werden von uns Prüfaufkleber an den einzelnen geprüften Gegenständen und Betriebsmitteln angebracht.
Sie haben dadurch die Gewähr einer ordnungsgemäßen Begutachtung und Befundung sowie auf unbürokratische Art Sicherheit im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit Ihrer Anlagen und der Behörde gegenüber.
Prüfung von Löschhilfegeräten
Nach verschiedenen Rechts- und Richtlinienbezügen (unter anderem auf die Arbeitsstättenverordnung) sind Gerätschaften der Ersten und der Erweiterten Löschhilfe längstens alle 24 Monate zu überprüfen.
Auch hier kommt neben der reinen technischen Prüfpraxis die brandschutztechnische Erfahrung des Prüfers zum Tragen, sei es in der Beurteilung der Anbringungsorte oder der richtigen Art und Anzahl dieser Löschgeräte (die Verantwortung hierfür liegt zunehmend beim Betreiber oder seinem Brandschutzbeauftragten).
Wir bescheinigen hier nicht nur die positive Prüfung durch einen Befund und Prüfaufkleber, sondern beraten Sie auch gerne im Einzelfall.
Gemäß ÖNORM H 6031/2007 - Lüftungstechnische Anlagen ― Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen - müssen die jeweiligen Einheiten aus Auslösevorrichtung, Antrieb, Endschalter-Anzeigen etc. als Einheit mindestens ein Mal jährlich geprüft werden.
Wir können Ihnen die entsprechenden Prüfleistungen - auch unter Berücksichtigung von Synergoien mit anderen Anlageprüfungen - kostengünstig anbieten.
Sprechen Sie mit unserem Büro, wir stehen gern zu Ihrer Verfügung.
Prüfung sonstiger Brandschutzeinrichtungen
Ob Brandmelde- oder Löschanlage, Brandfallsteuerung, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, mech. Brandrauchentlüftung, Gaswarnanlage oder sonstige sicherheitstechnische Einrichtung, die Bewertung von baulichen Brandschutzmaßnahmen, brandschutztechnischen Abschottungen und Installationen etc. oder sicherheitstechnische Prüfungen aus anderen Materien wie dem ArbeitnehmerInnenschutz:
Das IFBS kann Ihnen entweder eigene Prüfleistungen oder Prüfleistungen von Partnerunternehmen anbieten.
Aus der Erfahrung, dass für sich alleinstehende Befunde oft mehr Fragen aufwerfen als klären, haben wir uns es zur Leitlinie erhoben, immer auch zu beraten.
Reden Sie mit uns. Tel.: ++43-(0)1 - 5321045.
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