Kurstermine

Fortbildung für Brandschutzwarte 6h (FB.BSW)
€264,00 pro Person exkl. 20% MWSt

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IFBS-Ausbildungszentrum

Fortbildung

Ein(e) Brandschutzbeauftragte(r) hat nach seiner "Grundausbildung" (Modul 1 und Modul 2) längstens innerhalb von 2 Jahren alle Brandschutztechnikausbildungen über Brandschutzanlagen in seinem/ihrem Wirkungsbereich zu absolvieren (siehe Link Brandschutztechnik Ausbildungen ).

Ein(e) Brandschutzbeauftragte(r) hat nach seiner "Grundausbildung" (Modul 1 und Modul 2) und Brandschutztechnikausbildung eine Ausbildung über die aus der Nutzung resultierenden Brandgefahren in seinem/ihrem Wirkungsbereich zu absolvieren. Dazu gehören Seminare über "Personengefahren", "Erhöhte Brandgefahren", Sondernutzungen wie z.B. Krankenanstalten, oder Sonderseminare, z.B. "Betriebsbrandschutz aus rechtlicher Sicht" (siehe Link Nutzungsbezogene Ausbildungen ).

Anschließend sind zumindest alle 5 Jahre Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 360 Minuten zu besuchen. Aus der Praxis dürfen wir Ihnen hierzu mitteilen, dass sich hierzu - mit Ausnahme der Brandschutzwarteausbildung de facto jede Ausbildungsveranstaltung eignet, weil in einem Zeitraum von 5 Jahren sich das Bezugsrichtlinienwerk und die Technik erfahrungsgemäß so maßgeblich änmdern, dass die Ausbildungsinhalte jedenfalls Neuerungen darstellen werden.

Jegliche Aus- oder Fortbildung wird von uns auch in Ihren Brandschutzpass eingestempelt und verlängert dessen Gültigkeit jeweils um 5 Jahre.

Technik

Nutzung

Sonderausbildungen

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