
Flucht- und Rettungszeichen, Verbotsschilder, Gebotsschilder Warnschilder, Warnhinweise, Sicherheitsinformationen, Aushänge der Brandschutzordnung, Kombinationen mit Rettungszeichenleuchten, etc., sind in der Kennzeichnungsverordnung und verschiedenen Normenwerken geregelt.
Dazu kommen noch Kennzeichnungen und Alarmzeichen für behinderte Mitmenschen, die den Normen über "barrierefreies Bauen" entsprechen müssen.
Wie nehmen diese Kennzeichnungen nach dem Stand der Technik und nach Ihren besonderen Gestaltungswünschen vor, kontrollieren sie auf Wunsch regelmäßig, legen Ihnen gegebenenfalls ein Angebot für allfällige Ergänzungen oder Mängelbeseitigungen, und nehmen diese bei Beauftragung auch vor.
Exzerpte des Brandalarmplanes sind an signifikanten Stellen im Betrieb anzubringen.
Wir können diese in Absprache mit Ihrem Brandschutzbeauftragten anfertigen und montieren.
In bestimmten Objekten schreibt die Behörde die Anbringung von Fluchtweg-Orientierungsplänen vor. Wir können diese anfertigen und auch anbringen.
Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung: Kontakt