Es ist grundsätzlich zulässig, behördlich geforderte Leistungen des Betriebsbrandschutzes an externe Dienstleistungsunternehmen zu vergeben.
Dies hat Vor- und Nachteile, die im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen wären. Als Anbieter dürfen wir natürlich in erster Linie über die Vorteile sprechen:
Um eine passende Entscheidung zu treffen, muss die individuelle Lage beurteilt werden. Natürlich beraten wir Sie gerne bei der Erarbeitung eines für Sie maßgeschneiderten Modells: Volles Outsourcing, Vergabe nur von Teilbereichen, Supervision des laufenden innerbetrieblichen Betriebsbrandschutzes, Alles ist möglich......
Und gerade beim Outsourcing von Sicherheitsdienstleistungen gilt es vieles zu beachten:
o Genaue Beschreibung des Aufgabenumfanges und der Arbeitsmethoden
o Verfügbarkeit und Ersatz bei Ausfällen von Personal und Gerätschaften
o Qualität und Qualitätssicherung
o Leistungsüberprüfung etc.
Nicht immer lassen sich alle Sicherheitsfunktionen vollständig outsourcen; manchmal müssen Mischsysteme etabliert werden.
Wir beraten Sie hier gerne in technischer Hinsicht, helfen Ihnen gerne und unparteiisch auch bei der Erstellung von Ausschreibungen und Bewertung von Angeboten, und sind natürlich selbst auch Anbieter dieser Leistungen.
Nicht immer lassen sich alle Sicherheitsfunktionen vollständig outsourcen; manchmal müssen Mischsysteme etabliert werden.
Wir beraten Sie hier gerne in technischer Hinsicht, helfen Ihnen gerne und unparteiisch auch bei der Erstellung von Ausschreibungen und Bewertung von Angeboten, und sind natürlich selbst auch Anbieter dieser Leistungen.
Auch auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes können wir Ihnen analog wie zum Betriebsbrandschutz ein ganzes Leistungsspektrum anbieten.
Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie bitte unser Büro: Kontakt