Outsourcing

Es ist grundsätzlich zulässig, behördlich geforderte Leistungen des Betriebsbrandschutzes an externe Dienstleistungsunternehmen zu vergeben.

Dies hat Vor- und Nachteile, die im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen wären. Als Anbieter dürfen wir natürlich in erster Linie über die Vorteile sprechen:

  • Ihre Mitarbeiter müssten das notwendige Know-How erst mühsam erwerben - wir haben es.
  • Obwohl bei der Stellung innerbetrieblichen Brandschutzpersonals Synergieeffekte auftreten: Zumindest in der Anfangsphase sind für die Etablierung eines funktionsfähigen Betriebsbrandschutzes doch einige Zeit- und Sachaufwendungen erforderlich, die vom externen Dienstleister übernommen werden. Ihre Mitarbeiter stehen für betriebliche Zielsetzungen zur Verfügung.
  • Haftungen, die gerade im Betriebsbrandschutz schwer abzuschätzen sind, gehen auf den externen Dienstleister über.
  • Unsere Fachkräfte kennen den Stand der Technik und können so die für Sie günstigsten Verfahrensweisen wählen.
  • Und manchmal kann es auch sinnvoll sein, den Betriebsbrandschutz unter Mithilfe eines externen Dienstleisters vorerst einzurichten und den laufenden Betrieb dann ohne viel Aufwand zu übernehmen.

Was können wir für Sie tun?

  • Auf Wunsch können wir Ihnen Brandschutzpersonal zur Verfügung stellen, nämlich
  • Brandschutzbeauftragte
  • Löscherwarte
  • Sprinklerwarte
  • Brandschutzpersonal zur Überwachung risikobehafteter Arbeiten
  • brandschutztechnisch geschultes Aufsichtspersonal für bestimmte Anlässe, z.B. Filmarbeiten, Veranstaltungen etc.

Beratung bei der Planung und Vergabe

Um eine passende Entscheidung zu treffen, muss die individuelle Lage beurteilt werden. Natürlich beraten wir Sie gerne bei der Erarbeitung eines für Sie maßgeschneiderten Modells: Volles Outsourcing, Vergabe nur von Teilbereichen, Supervision des laufenden innerbetrieblichen Betriebsbrandschutzes, Alles ist möglich......

Und gerade beim Outsourcing von Sicherheitsdienstleistungen gilt es vieles zu beachten:

o Genaue Beschreibung des Aufgabenumfanges und der Arbeitsmethoden
o Verfügbarkeit und Ersatz bei Ausfällen von Personal und Gerätschaften
o Qualität und Qualitätssicherung
o Leistungsüberprüfung etc.

Nicht immer lassen sich alle Sicherheitsfunktionen vollständig outsourcen; manchmal müssen Mischsysteme etabliert werden.
Wir beraten Sie hier gerne in technischer Hinsicht, helfen Ihnen gerne und unparteiisch auch bei der Erstellung von Ausschreibungen und Bewertung von Angeboten, und sind natürlich selbst auch Anbieter dieser Leistungen.

  • Genaue Beschreibung des Aufgabenumfanges und der Arbeitsmethoden
  • Verfügbarkeit und Ersatz bei Ausfällen von Personal und Gerätschaften
  • Qualität und Qualitätssicherung
  • Leistungsüberprüfung etc.

Nicht immer lassen sich alle Sicherheitsfunktionen vollständig outsourcen; manchmal müssen Mischsysteme etabliert werden.
Wir beraten Sie hier gerne in technischer Hinsicht, helfen Ihnen gerne und unparteiisch auch bei der Erstellung von Ausschreibungen und Bewertung von Angeboten, und sind natürlich selbst auch Anbieter dieser Leistungen.

Beistellung von Sicherheitsfachkräften gemäß ASchG

Auch auf dem Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes können wir Ihnen analog wie zum Betriebsbrandschutz ein ganzes Leistungsspektrum anbieten.

Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie bitte unser Büro: Kontakt

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung: office@ifbs.at / +43 - (0)1 - 532 10 45

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