Planwesen

Brandschutzpläne

Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählt die Erstellung und Evidenthaltung von Brandschutzplänen. Stehen den Löschkräften der Feuerwehr im Fall eines Brandes solche Pläne zur Verfügung, so kann ein Löschangriff schneller, effizienter, und auch „schonender“, das heißt, unter Berücksichtigung der örtlichen Ressourcen, Gefahren und besonders schützenswerter Objekte oder Anlagen, durchgeführt werden. Deswegen müssen Brandschutzpläne auch in Absprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erstellt werden und sind dieser zur Vidierung vorzulegen. Dies ist aber nicht die einzige Zielsetzung von Brandschutzplänen

  • Der Brandschutzbeauftragte benötigt dieses Planwerk bei seinen Evaluierungs- und Eigenkontrolltätigkeiten, als Arbeitshilfsmittel für die Disposition von Prüftätigkeiten, etc.
  • Die in den Brandschutzplänen dargestellten Strukturen sind Grundlage für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und zur Mitarbeiterschulung.
  • Auch zur Bewertung und Disposition von Umbauten, Reparaturen und Erweiterungen der Betriebsanlage stellen Brandschutzpläne eine wertvolle Hilfe dar.

Was wir liefern können

Sie können Ihre Brandschutzpläne also selber zeichnen, oder Sie beauftragen uns damit

  • Ein eigenständiges, adäquates Brandschutzplanwerk, oder
  • die Integration der Brandschutzpläne in Ihre als CAD-Daten vorliegenden Gebäudepläne (Konvertierungen und Ausarbeitung nach den CAD-Richtlinien des Bundes möglich),
  • Umsetzung von gezeichneten Planparien in CAD-Brandschutzpläne
  • Formatkonvertierungen von Brandschutzplänen bzw. Aufarbeitung von Planwerken zur Veröffentlichung in firmeninternen Netzwerken
  • Wartung und Nachführung von Brandschutzplänen
  • Hilfestellung bei der Integration von Brandschutzplänen in Datenbankanwendungen (z.B. für Prüf- und Kontrollpläne) bzw. in die Gebäudeautomation
  • Unterstützung beim Schutz der Brandschutzpläne vor unberechtigtem Zugriff
  • Erledigung sämtlicher Behördenwege
  • Begleitende informelle Brandschutzberatung

Fluchtweg -Orientierungspläne

In Objekten mit hohem Fremdpersonenanteil - Beherbergungsstätten, Jugendherbergen, Heimen, Veranstaltungsstätten - kann es sinnvoll sein, Fluchtweg-Orientierungspläne anzubringen. Dies wird gegebenenfalls von der Behörde vorgeschrieben.

  • Ein Fluchtweg-Orientierungsplan zeigt - vom jeweiligen Standort aus gesehen - systematisch den Verlauf der Fluchtwege bis ins Freie und die nächstgelegenen Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten, etc.
  • Ein Fluchtweg-Orientierungsplan ist also kein zentrales Gesamtplanwerk, ein Satz (eine Parie) dieser Pläne besteht vielmehr aus den Plänen, die spezifisch an jedem Punkt angebracht werden müssen, in Hotels also beispielsweise zumindest aus Plänen für jedes Zimmer.
  • Das IFBS kann selbstverständlich solche Pläne für Sie anfertigen und auch in einer Form, die der corporate identity Ihres Unternehmens entspricht, anbringen.

Sonstige Plandienstleistungen

Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen bieten wir auch Folgende an

  • Planaufnahmen vom bestehenden Objekt im Zug der Brandschutzplanerstellung
  • Konvertierungen zwischen verschiedenen elektronischen Plandatenformaten
  • Archivierung Ihrer elektronischen Plandaten
  • Dokumentation von Mängeln, Sicherheitsmaßnahmen etc. in Plänen

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung: office@ifbs.at / +43 - (0)1 - 532 10 45

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